Sind Sie sicher, dass Sie sicher sind?
IT-Sicherheit für Kanzleien – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Kanzleien verarbeiten hochvertrauliche Mandantendaten. Maßgeblich sind die Anforderungen der DSGVO (u. a. Art. 32 – „Sicherheit der Verarbeitung“) sowie die berufsrechtliche Verschwiegenheit nach § 203 StGB.
Technische und organisatorische Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Besonderheit bei Rechtsanwälten: beA muss besonders abgesichert sein
In Kanzleien ist das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) ein zentraler Kommunikationskanal. Dafür sind erhöhte organisatorische und technische Schutzmaßnahmen erforderlich – insbesondere gegen unbefugte Zugriffe, Malware und kompromittierte Endgeräte.
Maßgebliche Informationen und Vorgaben stellt die BRAK bereit.
Diese Berufsgruppen profitieren besonders

- Rechtsanwälte & Kanzleien (beA, Mandantengeheimnisse)
- Steuerberater (Finanz- & Personaldaten)
- Wirtschaftsprüfer (Unternehmens- & Prüfungsdaten)
Unsere Empfehlung
Kombinieren Sie Netzsegmentierung (z. B. VLAN), klar definierte Firewall-Regeln, Protokollierung/Logging und modernen Endgeräteschutz. Diese Maßnahmen stützen sich auf die oben verlinkten Rechtsgrundlagen (DSGVO/§ 203 StGB) sowie auf die beA-Informationen der BRAK.
Schützen Sie Ihre vertraulichen Mandantendaten!
Kontakt & Beratung
Fragen zu IT-Sicherheit, UTM-Firewalls oder Kanzlei-Schutz (inkl. beA)? Schreiben Sie uns über das Ticketsystem – wir kümmern uns.
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